Start Allgemeine Liefer- und Verkaufsbedingungen

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Wolfgang Kiy e. Kfm. AGB´s PDF Drucken E-Mail

Allgemeine Verkaufsbedingungen der Einzelfirma Wolfgang Kiy e. Kfm.

 

1. Geltung

Für alle Leistungen von Wolfgang Kiy e. Kfm. gelten ausschließlich meine Allgemeinen Verkaufsbedingungen. Soweit mündliche Zusagen oder mündliche Vereinbarungen von diesen abweichen, sind diese nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich und schriftlich von Wolfgang Kiy e. Kfm. bestätigt wurde. Abweichende Vereinbarungen gelten ausschließlich für den jeweiligen Vertrag und nicht für andere Verträge oder Nachfolge-/Zusatzaufträge. Die Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers gilt ausdrücklich als abbedungen. Eines gesonderten Widerspruches bedarf es nicht.

 

2. Kaufmännische Bestätigungsschreiben

Abweichenden Bestätigungsschreiben von Wolfgang Kiy e. Kfm., soweit diese einen abweichenden Inhalt von den mündlichen Vereinbarungen haben, ist seitens Käufer binnen einer Frist von 72 Stunden nach Zugang schriftlich und detailliert unter Angabe der beanstandeten Punkte zu widersprechen. Erfolgt dies nicht, gilt der Inhalt des kaufmännischen Bestätigungsschreibens von Wolfgang Kiy e. Kfm. als verbindlich. Kaufmännische Bestätigungsschreiben des Käufers, soweit diese einen abweichenden Inhalt von den mündlichen Vereinbarungen und diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen haben, braucht seitens Wolfgang Kiy e. Kfm. nicht widersprochen zu werden.

 

3. Preise

 3.1. Alle Preise verstehen sich netto ab Lager zzgl. der jeweils geltenden Mehrwertsteuer.

 3.2. Verpackungs-, Transport-, Verzollungs-, Versicherungs- oder sonstige Nebenkosten hat Käufer zu tragen, sofern nichts anderes ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurde.

 3.3. Alle Preise gelten nur für den jeweiligen Vertrag und nicht für Folge-/Zusatzverträge, es sei denn, es wurde ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart.

 

4. Zahlung

 4.1. Rechnungen der Wolfgang Kiy e. Kfm. sind innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsdatum netto ohne Abzug zu zahlen, wenn nichts anderes ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurde.

 4.2. Die Annahme von Schecks und Wechseln erfolgt erfüllungshalber. Die Annahme von Wechseln bedarf der ausdrücklichen und schriftlichen Vereinbarung. Die Kosten der Diskontierung und der Einziehung trägt Käufer.

 4.3. Wolfgang Kiy e. Kfm. ist berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Käufers, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schuld anzurechnen. Sind Kosten und Zinsen entstanden, ist Wolfgang Kiy e. Kfm. berechtigt, die Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen.

 4.4. Gerät Käufer in Zahlungsverzug, ist Wolfgang Kiy e. Kfm. berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen.

 4.5. Wenn Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt oder wenn Wolfgang Kiy e. Kfm. Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, ist Wolfgang Kiy e. Kfm. berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn sie Schecks oder Wechsel angenommen hat. Wolfgang Kiy e. Kfm. ist in diesem Fall außerdem berechtigt, für ausstehende Leistungen Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistung gemäß § 232 BGB zu verlangen.

 4.6. Im Falle des Zahlungsverzuges von Käufer ist Wolfgang Kiy e. Kfm. berechtigt, für die erste Mahnung pauschal 5,00 € und für die zweite Mahnung pauschal 7,00 € zu erheben. Sollte auch nach der zweiten Mahnung keine Zahlung erfolgen, ist eine Mahn-/Bearbeitungspauschale für die Beauftragung eines Inkassoinstitutes in Höhe von 15,00 € – unbeschadet der Kosten der Inkassoinstitutes – vom Käufer zu zahlen.

 

5. Lieferfristen

Lieferfristen sind unverbindlich, es sei denn, sie sind ausdrücklich und schriftlich als verbindlich vereinbart worden.

 

6. Selbstbelieferungsvorbehalt

Wolfgang Kiy e. Kfm. behält sich richtige und/oder rechtzeitige Selbstbelieferung vor. Erfolgt keine richtige und/oder rechtzeitige Selbstbelieferung, ist Wolfgang Kiy e. Kfm. berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Nicht richtige und/oder rechtzeitige Belieferung von Wolfgang Kiy e. Kfm. führt – unabhängig von S.2 – zur Verlängerung der Lieferfrist entsprechend der Dauer der Lieferbehinderung. Wolfgang Kiy e. Kfm. kann sich auf den Selbstbelieferungsvorbehalt auch dann berufen, wenn zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses noch kein kongruenter Deckungskauf abgeschlossen wurde, jedoch innerhalb von zwei Wochen ab Vertragsschluss. Soweit Wolfgang Kiy< e. Kfm. sich auf den Selbstbelieferungsvorbehalt berufen kann, kann Käufer keine Ansprüche gegen Wolfgang Kiy e. Kfm. geltend machen, es sei denn, die Nichtleistung oder nicht rechtzeitige Leistung beruht auf grobem Verschulden oder Vorsatz.

 

7. Höhere Gewalt

Im Falle höherer Gewalt und/oder ungewöhnlicher Behinderungen, insbesondere durch Betriebs-/Verkehrsstörungen, Streiks, Eingriffe von hoher Hand, Im- und Exportverbote, Rohstoffmangel, ungünstige Witterungsverhältnisse, nicht ausreichende Transportkapazitäten, sowie unverschuldetes Unvermögen auf Seiten von Wolfgang Kiy e. Kfm. oder einer deren Lieferanten, verlängert sich die Lieferfrist um die Dauer der Behinderung entsprechend. Ist infolge der vorgenannten Umstände Wolfgang Kiy e. Kfm. nicht mehr in der Lage, ihre Leistungsverpflichtungen zu erfüllen, ist sie berechtigt, vom Vertrag zurück zu treten. Ersatzansprüche aller Art sind in Fällen von S.1 gegen Wolfgang Kiy e. Kfm. ausgeschlossen.

 

8. Teillieferungen

Wolfgang Kiy e. Kfm. ist berechtigt, Teillieferungen zu erbringen.

 

9. Versand

 9.1. Die Transportgefahr trägt der Käufer. Die Gefahr geht auf Käufer über, sobald die Sendung an den Transport ausführenden Unternehmer übergeben worden ist.

 9.2. Der Versand erfolgt unfrei, wenn nichts anderes ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurde.

 9.3. Ohne ausdrückliche Weisung des Käufers ist Wolfgang Kiy e. Kfm. nicht verpflichtet, die Ware für den Transport zu versichern.

 9.4. Soweit Käufer keine Weisungen bezüglich der Verpackungs-/Beförderungsart erteilt, kann Wolfgang Kiy e. Kfm. die Verpackungs-/Beförderungsart bestimmen.

 9.5. Verpackung wird entweder zum Selbstkostenpreis oder mietweise unter Berechnung der zum Zeitpunkt der Lieferung der Ware geltenden Preise für Leihverpackungen von Wolfgang Kiy e. Kfm. zur Verfügung gestellt. Die Rücksendung der Leihverpackung hat innerhalb der vereinbarten Fristen im unvertauschten, reparaturfreien und gebrauchsfähigen Zustande frachtfrei Warenabgangsstation/Lieferstelle, nach Sendung getrennt, zu erfolgen. Wird die Leihverpackung nicht fristgerecht zurückgesandt, ist Wolfgang Kiy e. Kfm. zur Rücknahme nicht mehr verpflichtet. Der dem Käufer berechnete Pfandwert gilt dann als verfallen. Im Übrigen ist Käufer nicht berechtigt, den Gegenwert des berechneten Pfandwertes bei Bezahlung der Rechnungen zu kürzen, solange ihm für eine etwaige Rücklieferung der Leihverpackung nicht eine hierfür erteilte Gutschriftanzeige zugegangen ist.

 9.6. Erteilt Käufer dem Frachtführer reine Quittung über den Erhalt der Sendung, gilt dies auch im Verhältnis Käufer zur Wolfgang Kiy e. Kfm..

 

10. Havariegut

 10.1. Havariegut wird unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung für erkennbare oder unerkennbare Mängel wie und wo liegt verkauft.

 10.2. Bei Havariegut trifft Wolfgang Kiy e. Kfm. keine eigene Überprüfungs-/Untersuchungspflicht oder -obliegenheit.

 10.3. Bei der Preisstellung sind die mit Havariegut verbundenen Risiken für Käufer bereits berücksichtigt worden.

 

11. Eigentumsvorbehalt

 11.1. Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die Wolfgang Kiy e. Kfm. aus jedem Rechtsgrund gegen Käufer jetzt oder künftig zustehen, werden Wolfgang Kiy e. Kfm. die nachfolgenden Sicherheiten gewährt, die sie auf Verlangen nach ihrer Wahl freigeben wird, soweit ihr Wert die Forderung nachhaltig um mehr als 15% übersteigt.

 11.2. Die Ware bleibt bis zur Ausgleichung aller Forderungen von Wolfgang Kiy e. Kfm. gegen Käufer im Eigentum von Wolfgang Kiy e. Kfm..

 11.3. Verarbeitung, Vermischung oder Umbildung der Ware erfolgen stets für Wolfgang Kiy e. Kfm. als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für ihn. Erlischt das Eigentum von Wolfgang Kiy e. Kfm. durch Verbindung, Vermischung etc., wird bereits jetzt vereinbart, dass das Miteigentum das Käufers an der einheitlichen Sache wertanteilsmäßig (Rechnungswert) auf Wolfgang Kiy e. Kfm. übergeht. Käufer verwahrt das (Mit-) Eigentum von Wolfgang Kiy e. Kfm. unentgeltlich.

 11.4. Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er sich nicht in Zahlungsverzug befindet. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund bzgl. der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt Käufer bereits jetzt sicherungshalber im vollen Umfang an Wolfgang Kiy e. Kfm. ab. Wolfgang Kiy e. Kfm. ermächtigt Käufer jedoch widerruflich, die an Wolfgang Kiy e. Kfm. abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Auf Aufforderung von Wolfgang Kiy e. Kfm. hin wird Käufer die Abtretung offen legen und Wolfgang Kiy e. Kfm. die erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung stellen.

 11.5. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers – insbesondere Zahlungsverzug – ist Wolfgang Kiy e. Kfm. berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Käufers zurückzunehmen und/oder Abtretung der Herausgabeanspruche des Käufers gegen Dritte zu verlangen.

 

12. Qualitätsanforderungen, Beschaffenheit, Maß-, Mengen-, Gewichts- und Oechsledifferenzen

 12.1. Produktbeschreibungen stellen keine zugesicherten Eigenschaften oder Beschaffenheitsmerkmale dar. Eine bestimmte Qualitätsgarantie wird nicht übernommen, es sei denn, dies ist ausdrücklich und schriftlich bestätigt worden.

 12.2. Farb-, Qualitäts-, Design- oder Gewichtsabweichungen sowie sonstige Beschaffenheitsmängel gelten nicht als Mangel, soweit sie sich im üblichen Rahmen bewegen, oder technisch nicht vermeidbar sind.

 12.3. Maß-, Mengen-, Gewichts- und Oechsledifferenzen von bis zu ± 10% gelten als vom Käufer genehmigt.

 

13. Rücksendungen

 13.1. Bei Rücksendungen des Käufers ist dieser verpflichtet, die Weisung von Wolfgang Kiy e. Kfm. über Verpackungs- und Transportart sowie Empfangsort einzuholen.

 13.2. Käufer haftet bei Rücksendungen für Transport-, Versicherungs- und Verzollungskosten sowie ordnungsgemäße Verpackung einschließlich ordnungsgemäßen Rücktransports.

 

14. Mängelrügen

 14.1. Erkennbare Mängel sind innerhalb von 48 Stunden nach Empfang der Ware und unerkennbare Mängel innerhalb von 48 Stunden nach Entdeckung der Mängel gegenüber Wolfgang Kiy e. Kfm. schriftlich zu rügen. Für die Rechtzeitigkeit der Rüge kommt es auf die Absendung der Rüge an.

 14.2. Abweichend von 14.1) gelten für Frischwaren die Vorschriften über die Mängelrügen gemäß den Richtlinien der Geschäftsbedingungen beim Verkehr mit Obst und Gemüse mit der Maßgabe, dass erkennbare Mängel sofort bei Ankunft der Ware und unerkennbare Mängel sofort nach Entdeckung des Mangels gerügt werden müssen.

 14.3. Hat Käufer nicht rechtzeitig und ordnungsgemäß gerügt, gilt die Ware als genehmigt.

 14.4 Käufer ist verpflichtet, die Ware bei Empfang auf erkennbare und unerkennbare Mängel hin zu untersuchen. Dies gilt auch für Streckengeschäfte. Unterlässt Käufer dies, gilt die Ware als genehmigt.

 14.5. Im Fall von Mängelrügen ist Käufer verpflichtet, vor einer Behandlung der Ware die Weisungen von Wolfgang Kiy e. Kfm. einzuholen und ihr Gelegenheit zu geben, durch einen Sachverständigen die notwendigen Feststellungen treffen zu lassen. Stellen sich die Mängelrügen des Käufers als unberechtigt heraus, hat Käufer die Kosten des Sachverständigen zu tragen. Gibt Käufer Wolfgang Kiy e. Kfm. keine Gelegenheit, die Ware vor einer Behandlung durch einen Sachverständigen untersuchen zu lassen, hat Käufer keine Mängelgewährleistungsansprüche.

 

15. Gewährleistung und Haftung

 15.1. Bei berechtigten Beanstandungen erfolgt nach Wahl der Wolfgang Kiy e. Kfm. Nachbesserung fehlerhafter Ware oder Ersatzlieferung.

 15.2. Zur Mängelbeseitigung hat Käufer Wolfgang Kiy e. Kfm. die nach billigem Ermessen erforderliche Zeit, mindestens jedoch 21 Werktage, und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu besichtigen und/oder Wolfgang Kiy e. Kfm. davon Muster zur Verfügung zu stellen. Andernfalls entfällt eine Gewährleistung.

 15.3. Wenn Wolfgang Kiy ne. Kfm. eine ihr gesetzte angemessene Nachfrist furchtlos verstreichen lässt, ohne den Mangel zu beheben oder Ersatz zu liefern, oder wenn die Nachbesserung oder Ersatzlieferung unmöglich oder ihrerseits fehlerhaft ist oder von Wolfgang Kiy e. Kfm. zu Unrecht verweigert wird, steht Käufer nach seiner Wahl das Recht zum Rücktritt oder zur Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) zu. Im Übrigen sind Schadensersatzansprüche wegen Mängel der Kaufsache ausgeschlossen, es sei denn, Wolfgang Kiy e. Kfm. oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen haben den Mangel vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt und/oder verschwiegen, oder es fehlt eine zugesicherte Eigenschaft.

 15.4. Schadensersatzansprüche des Käufers aus Verschulden bei Vertragsschluss, Verletzung vertraglicher Nebenpflichten und unerlaubter Handlung der Wolfgang Kiy e. Kfm. oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grobem Verschulden.

 15.5. In allen Fällen ist die Haftung von Wolfgang Kiy e. Kfm. für Folgeschäden auf den dreifachen Wert der Ware beschränkt.

 15.6. Alle Ansprüche des Käufers gegen Wolfgang Kiy e. Kfm. verjähren in 12 Monaten nach Anlieferung der Ware, es sei denn, das Gesetz sieht eine kürzere Verjährungsfrist vor.

 15.7. Für Havariegut gelten im Übrigen ergänzend die Regelungen unter 10).

 

16. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte

Käufer ist nicht berechtigt, gegen Ansprüche der Wolfgang Kiy e. Kfm. Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte geltend zu machen. Dies gilt dann nicht, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt sind oder von Wolfgang Kiy e. Kfm. anerkannt werden.

17. Abtretungsverbot

Käufer ist nicht berechtigt, Ansprüche gegen Wolfgang Kiy e. Kfm. an Dritte abzutreten.

 

18. Erfüllungsort

Erfüllungsort für alle Verpflichtungen ist Bremen, soweit gesetzlich zulässig.

 

19. Gerichtsstand

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Bremen, soweit gesetzlich zulässig.

 

20. Anwendbares Recht

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Einheitlichen UN-Kaufabschlussgesetzes und des Einheitlichen UN-Kaufgesetzes.

 

21. Sonstiges

 21.1. Wolfgang Kiy e. Kfm. ist berechtigt, erforderliche Daten über Käufer im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu speichern und zu verarbeiten. Wolfgang Kiy e. Kfm. verwendet die Daten nur in der Geschäftsbeziehung mit Käufer. Dritten werden sie nicht zur Verfügung gestellt.

 21.2. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Eine ohne Beachtung dieser Schriftform geschlossene Änderung ist unwirksam. Dieses Schriftformerfordernis kann nicht mündlich abbedungen werden.

 21.3. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages oder dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Vereinbarungen nicht. Die Parteien sind in diesem Fall verpflichtet, eine Regelung zu vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt und wirksam ist. Kommt eine solche Regelung zwischen den Parteien nicht zustande, entscheidet hierüber auf Antrag einer der Parteien das zuständige Gericht gemäß den §§ 317, 319 BGB.

 
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